Versicherungen

Versicherungen sind ein wichtiger Punkt, wenn Sie sich in Deutschland aufhalten oder leben. Hier geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Versicherungen.

- Krankenversicherung: Ist Pflicht für alle und versichert Sie selbst bei Krankheit.
- Auslandsreise-Krankenversicherung: Ist Voraussetzung für die Genehmigung von internationalen Dienstreisen und versichert Sie selbst bei Auslandsreisen.
- Haftpflichtversicherung: Ist ausdrücklich empfohlen und versichert Sie selbst bei unbeabsichtigten Beschädigungen Fremder und deren Eigentum.
- Unfallversicherung: Versichert Sie selbst gegen die Kosten in Folge eines Unfälls, z.B. bei Invalidität oder Tod.
- Hausratversicherung: Deckt Schäden an Ihrem Eigentum und bei Diebstahl.
- Rechtsschutzversicherung: Deckt im Falle einer Klage die Prozesskosten.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen, oder schauen Sie unter: Leben und Arbeiten in Deutschland

Krankenversicherung

Brauche ich eine Krankenversicherung?

Ja. Sie benötigen in Deutschland einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz –  und müssen diesen für eine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen.

Was muss ich tun, wenn ich nicht ausreichend krankenversichert bin?

Für Gäste ist es deshalb ratsam, rechtzeitig im Vorfeld zu prüfen, ob Ihre Krankenversicherung ausreichend ist oder ob Sie gegebenenfalls eine Krankenversicherung in Deutschland beantragen müssen. Die Versicherung Ihres Heimatlandes kann Ihnen Auskunft erteilen, ob sich Ihr Versicherungsschutz auf Deutschland erstreckt. Beachten Sie dabei bitte, dass Unfälle, medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte abgedeckt sind.

Für neue Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag oder Stipendium kommt generell nur eine der beiden in Deutschland existierenden Krankenversicherungsformen in Frage: die private oder die gesetzliche Krankenversicherung. Bitte beachten Sie dabei:

  • Stipendiaten können sich grundsätzlich nur privat versichern.
  • Haben Sie einen Arbeitsvertrag und ein Jahresgehalt, das drei Jahre lang über 60.750 Euro liegt (Stand 2019), können Sie wählen, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten.
  • Mit einem Arbeitsvertrag und einem Jahreseinkommen unterhalb dieser Grenze fallen Sie automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung.

    In allen Fällen lohnt sich ein Vergleich des Leistungsspektrums der verschiedenen Krankenkassen. Sie können dann bereits vom Heimatland aus den Versicherungsschutz in Deutschland abschließen.
    In jedem Fall sollte sichergestellt sein, dass Sie sofort nach Einreise in Deutschland einen umfassenden Schutz haben. Bitte stellen Sie sicher, dass die mitreisende Familie ebenfalls krankenversichert ist!
    Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen, oder schauen Sie unter: Leben und Arbeiten in Deutschland

    Auslandsreise-Krankenversicherung

    In vielen Ländern gilt kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, bzw. nur eingeschränkt. Wird ärztliche Hilfe in einem Land benötigt, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht - wie zum Beispiel mit der Schweiz oder den USA - bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung nicht. Anfallende Kosten müssen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung selbst getragen werden.
    Der Leistungsumfang einer Auslandsreise-Krankenversicherung umfasst in der Regel die Erstattung der Behandlungskosten, Bezahlung von Arznei-, Heil- und Verbandsmitteln, Zahnbehandlungen, Unterbringung im Krankenhaus und noch vieles mehr.

    Brauche ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

    Ja. Für die Genehmigung von internationalen Dienstreisen ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung Voraussetzung.

    Private Haftpflichtversicherung

    Neben der Krankenversicherung ist die Haftpflichtversicherung wohl die wichtigste Versicherung. Die private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie jemand anderem oder dessen Eigentum unbeabsichtigt Schaden zufügen. In Deutschland sind Sie per Gesetz für Schäden, die Sie anderen zufügen, verantwortlich. Es ist wichtig zu wissen, dass sich dies nicht nur auf Schäden bezieht, die Sie selbst anderen zufügen, sondern auch auf solche, die von Ihren Kindern, Haustieren usw. verursacht werden. Sie sind für alle Ihre Besitztümer haftbar. Auf Einkommens- und Haftungsansprüche muss verzichtet werden, bis alle fraglichen Schäden vollständig bezahlt sind. Folglich ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte, wenn man nach Deutschland reist oder dort lebt. 

    Unfallversicherung

    Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge. Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung.

    Unfallversicherungen decken im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung, Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Zweitphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab, sowohl bei staatlich-öffentlichen wie bei privaten Versicherungen und Versicherungssystemen.

    Hausratversicherung

    Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushalts (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern. Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert: der Versicherer ersetzt die Kosten, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.

    Rechtschutzversicherung

    Die Rechtsschutzversicherung schützt Versicherte vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare. Rechtsschutzpolicen decken, je nach Tarif, Privat-, Berufs-, Wohn- und Verkehrsrechtsschutz ab. 

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