Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Warum gibt es Gleichstellungsbeauftragte?

Weil:

  • innerhalb von Forschungseinrichtungen noch immer deutlich weniger Frauen als Männer in Führungspositionen und Entscheidungsgremien in den Bereichen Lehre, Forschung und Verwaltung vertreten sind.
  • es immer noch zu wenig attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle für Frauen und Männer gibt.
  • Frauen immer noch sexuellen Diskriminierungen ausgesetzt sind.
  • die Umsetzung der gesetzlich verlangten Gleichstellungspläne immer noch nicht zufriedenstellend ist.


Rechtsgrundlage
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3, Abs. 2)

Was ist der Arbeitsbereich einer Gleichstellungsbeauftragten?
„Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen.“
(Grundsätze für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Max-Planck-Gesellschaft, §11, Abs.1)

Wie erreichen Gleichstellungsbeauftragten die gesetzten Ziele?

Durch

  • Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren 
  • Aufbau von Frauennetzwerken
  • Seminare und Workshops für Mitarbeiterinnen (Soft-Skills)
  • Beratung und Unterstützung bei sexueller Belästigung und anderen Formen von Gewalt, sowie bei Mobbing
  • Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung
  • Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplanes
  • Kooperation mit Gleichstellungsbeauftragten der gesamten MPG
  • Umsetzung des Audit berufundfamilie
  • Betreuung, Ansprechpartner und Vermittlung der Eltern-Kind-Büros


Für wen ist die Gleichstellungsbeauftragte da?

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin sind Ansprechpartnerinnen für alle Institutsangehörigen, die

  • Probleme mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben
  • Informationen, Beratung und Hilfe über Chancengleichheit benötigen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen
  • an Gleichstellungspolitik interessiert sind und sich engagieren wollen
  • Kontakte zu Mentoring-Netzwerken suchen
  • Vorschläge haben, wie die Chancengleichheit am Institut verbessert werden kann
  • Diskriminierung erleben

Die Gleichstellungsbeauftragten unterliegen in jeder Hinsicht der Schweigepflicht. Wir können Sie vertraulich unterstützen und beraten, und werden nie ohne Ihr explizites Einverständnis handeln.

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