Benutzung der Aufzüge im Institut

(entsprechend E-Mail von Johannes Stecker vom 1.4.2020)

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir bitten Sie, die Aufzüge im Institut nur noch dann zu benutzen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht die Treppe benutzen können oder schwere Lasten zu transportieren haben. Falls der Aufzug benutzt wird, dann sollte sich nicht mehr als eine Person gleichzeitig im Aufzug aufhalten. Zudem wurden die Aufzüge beim Westeingang und der Personenaufzug in BT3 außer Betrieb genommen, so dass nur noch der Personenaufzug im Foyer und der Lastenaufzug beim Nordeingang in Betrieb sind.
Es sei auch noch einmal nachdrücklich auf die Regelungen zum räumlichen Abstand zu Ihren Kolleginnen und Kollegen hingewiesen. Insbesondere sollte in Arbeitsräumen (insbesondere Büros) möglichst nur eine Person anwesend sein. Falls doch die Notwendigkeit besteht, in geringerem Abstand als 2m zusammenzuarbeiten, dann sollte das nur mit Schutzausrüstung (Masken, Einweghandschuhe) erfolgen. Arbeitsflächen und –mittel sollten möglichst nicht gemeinsam genutzt werden. Wenn es doch erforderlich ist, dann sollten sie regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
Mit besten Grüßen,
Johannes Stecker
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