Gästeprogramm des MPS

Das MPS richtet ein Gästeprogramm aus, in dessen Rahmen Wissenschaftler (Doktoranden, Postdocs oder erfahrene Wissenschaftler) für eine Zusammenarbeit als Gäste an das Institut eingeladen werden können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf internationalen Kollaborationen. Voraussetzung ist, dass die wissenschaftliche Forschung des Gastes enge Verknüpfungen zu den Forschungen am Institut aufweist, und der Gast dadurch die Gelegenheit erhält, seine Forschungen so zu betreiben, dass sie auch für das MPS von Nutzen sind.

Das Programm deckt alle Forschungsgebiete des Instituts ab, d.h. die Arbeitsgebiete der drei wissenschaftlichen Abteilungen Planetenwissenschaften, Sonne und Heliosphäre und Das Innere der Sonne und der Sterne, wie auch die Themen der jeweiligen selbständigen Forschungsgruppen.

Für eine Förderung im Rahmen des Gästeprogramms müssen interessierte Forscher Wissenschaftler am Institut finden, die an einer Zusammenarbeit mit ihnen interessiert sind und die einen entsprechenden Antrag an das Institut stellen. Die Beschreibungen der Arbeitsgruppen und Projekte der Abteilungen und der Forschungsgruppen (s. Links oben) enthalten Übersichten der involvierten MPS-Wissenschaftler. Anträge können zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.

Die Dauer des Aufenthalts liegt typisch im Bereich von einer Woche bis zu einem Jahr, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Für die Förderung des Gastaufenthalts gibt es folgende Optionen:

  1. Der Gast finanziert den Aufenthalt und die Reise aus eigenen Mitteln; das MPS stellt nur den Arbeitsplatz und eine geeignete Arbeitsumgebung  zur Verfügung.
  2. Der Gast finanziert den Aufenthalt aus eigenen Mitteln, das Institut zahlt nur die tatsächlichen Reisekosten (und stellt – wie bei allen Optionen –  Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung  zur Verfügung).
  3. Das Institut zahlt Aufenthaltskosten in Form von Tage- und Übernachtungsgeld bzw. Tagegeld und Übernahme der tatsächlichen Unterbringungskosten  (und gegebenenfalls auch die Reisekosten). Dieses ist beschränkt auf maximal 90 Tage und auf besonders ausgewiesene ausländische Wissenschaftler.
  4. Das Institut gewährt dem Gast ein Stipendium. Dieses ist beschränkt auf ausländische Wissenschaftler und setzt voraus, dass der Gast während des Aufenthalts im Wesentlichen keiner anderen, nicht vom Stipendienzweck erfassten Tätigkeit nachgeht. An ausländische Doktoranden kann ein Promotionsstipendium für max. 6 Monate vergeben werden, an ausländische Postdocs ein Postdoc-Stipendien für max. 2 Jahre und an erfahrene und etablierte Wissenschaftler aus dem Ausland ein Forschungsstipendium für max. 2 Jahre.
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